WIR LIEFERN ANTWORTEN
ZU IHREN DSGVO-FRAGEN!
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie haben sich sicherlich sorgfältig vorbereitet, die Verarbeitung aller Daten geprüft, Datenschutzbeauftragte ernannt, alle Beteiligten eingebunden und vieles, vieles mehr.
Trotz guter Vorbereitung bleibt hie und da auch mal eine Frage unbeantwortet. Wir haben daher Ihre Fragen gesammelt und daraus die 10 meist gestellten Fragen ausgewählt.
Unser Experte Rechtsanwalt Dr. Michael Horak, LL.M. von der Kanzlei Salomonowitz Horak beantwortet hier Ihre Fragen zum Thema DSGVO und liefert anwendbare Lösungen für Ihre aktuellen Aufgabenstellungen.

FRAGE 10:
Wir verwenden Dropbox, MailChimp und Google Analytics. Stimmt es, dass wir das ab 25. Mai nicht mehr dürfen? Was können wir stattdessen tun?
FRAGE 9:
Was passiert, wenn einer unserer Subdienstleister (z.B. eine Druckerei) Daten von uns verliert?
FRAGE 8:
Was bedeutet „berechtigtes Interesse“ und wie können wir als Pharmaunternehmen mit berechtigtem Interesse argumentieren?
FRAGE 7:
Dürfen wir auch nach Mai 2018 unseren Außendienst ins Feld schicken?
FRAGE 6:
Wie ändert die DSGVO unsere Gepflogenheiten in Bezug auf Veranstaltungsmanagement und Einladungen zu Veranstaltungen?
FRAGE 5:
Als weltweit tätiges und bekanntes Unternehmen gehen wir davon aus, dass jeder Arzt unser Kunde ist. Wie können wir diese Tatsache datenschutzrechtlich absichern?
FRAGE 4:
Ich habe mir vor fünf Jahren auf einem Kongress am Messestand Opt-ins besorgt – gelten diese noch?
FRAGE 3:
Welchen Einfluss hat die DSGVO auf klinische Studien? Kann man in Zukunft überhaupt noch innovativ forschen?
FRAGE 2:
Kann ich als Mitarbeiter datenschutzrechtlich belangt werden? Wie kann ich meine Rechte zum Thema DSGVO sichern?
FRAGE 1:
Wir tauschen Daten innerhalb des Konzerns weltweit aus. Headquarter sitzt in den USA und unsere IT in Indien. Was müssen wir datenschutzrechtlich beachten?
AUSBLICK
AUF DIE NÄCHSTEN FAQs
Ab Ende März stehen Ihnen die letzten drei Antworten zu den folgenden Kundenfragen zur Verfügung:
- Was bedeutet „berechtigtes Interesse“ und wie können wir als Pharmaunternehmen mit berechtigtem Interesse argumentieren?
- Was passiert, wenn einer unserer Subdienstleister (z.B. eine Druckerei) Daten von uns verliert?
- Wir verwenden Dropbox, MailChimp und Google Analytics. Stimmt es, dass wir das nach Mai nicht mehr dürfen? Was können wir stattdessen tun?
DIE DQ MISSION DER MMA
Wir verschreiben Erfolg!
Selbstverständlich kennen wir die Compliance-Richtlinien und VHC-Bestimmungen und sind Experten im Bereich DSGVO. Wenn Sie mehr zum Data Quality Management der Medizin Medien Austria erfahren möchten, laden wir Sie ein die DQ Mission der MMA zu lesen.